Es gelangt eine geräumige 2-Zimmer-Wohnung im dritten Stock eines Mehrparteienhauses (ohne Lift) zur Vermietung.
Die Raumaufteilung ist wie folgt:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Küche (unmöbliert)
- Badezimmer mit Badewanne
- WC
- Abstellraum
- Vorraum
- Balkon mit Grünblick
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil.
Es handelt sich um ein gefördertes Objekt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.